Der ‚rasende Reporter‘ im Seeamt

Egon Erwin Kisch an Bord des britischen Passagierdampfers STRATHAIRD im Jahre 1934 auf der Reise nach Australien. Bild: Wikipedia

Er war der berühmteste Journalist seiner Zeit, der ‚rasende Reporter‘. Egon Erwin Kisch (1885-1948) war da, wo sonst keiner hinging und berichtete aus Nischen, Randbezirken und fremden Welten. Die Welt der Seefahrt durchzieht dabei sein literarisches Werk fast wie ein roter Faden: Vom Besuch in der ‚Hölle‘ der Kesselräume, bei den „Heizern des Riesendampfers“, der VATERLAND der Hapag, über die „Weltumsegelung der A. LANNA 8‘, der Reise mit einem Prager Moldaudampfer über Binnenwasserstraßen inklusive eines Abstechers in die Nordsee bis zu seiner Fahrt auf einem US-Frachtschiff als Leichtmatrose ‚rund Amerika‘, von Baltimore durch den Panama-Kanal bis nach Los Angeles. Kisch, der es auch noch per Schiff bis nach Australien schaffte, fuhr gern zu See, auf jenem schwimmenden Mikrokosmos, einer Welt im Kleinen, die er, bestückt mit Bleistift, Notizblock und der unvermeidlichen Zigarette, in seinen Reportagen einfing. Und einmal landete er auch, zum Glück ganz freiwillig, im Seeamt, in Hamburg im Jahre 1924.

Lange braucht er, bis er es findet. Ein Hamburger Journalistenkollege, den er gefragt hatte, wo denn das Seeamt in Hamburg liege, hatte ihn, wie schon zuvor der Portier seines Hotels, erst einmal zur Seewarte geschickt, dem Vorläufer des Deutschen Hydrographischen Instituts. Von da hatte man ihn aber sogleich auf den gegenüberliegenden Hügel verwiesen, ins Seemannsheim. Dort wusste nun ein Matrose, dass die Verhandlungen des Seeamtes im Seemannsamt stattfänden, da, wo die amtlichen Bekanntmachungen für Seefahrer aushängen, mit allerlei nützlichen Hinweisen auf geborgenes Strandgut oder die Kennzeichnung von Wracks. Also heißt es für Kisch: auf in die Admiralitätsstraße – und tatsächlich tagt dort das Seeamt. „Ich trete ein, zum Erstaunen des Gerichtshofes, das sich zu Verdachtsmomenten erhöht, als ich anfange, mir Notizen zu machen. Aber die Verhandlungen sind öffentlich.“ Daraus wird die Reportage ‚Tote Matrosen stehen vor Gericht‘. Erster ‚Fall‘: der Tod eines dreiundzwanzigjährigen Matrosen, der beim Einschleppen seines Dampfers in den Hafen von Bremen, der SCHEER der Hugo Stinnes A.G., von Ostasien kommend, vom Anker des eigenen Schiffes erschlagen wird. Als sich nämlich die Schlepptrosse in eben jenem Backbord-Anker verfing, kletterte der Matrose kurzentschlossen auf denselben und setzte sich rittlings darauf, um die Trosse zu klarieren. „Dadurch“, so notiert es sich der ‚rasende Reporter‘, „daß Bewegung in den Patentanker kam, schlugen die Flügel herum, und einer drückte den Kopf des Matrosen so heftig gegen die Bordwand, daß der Mann einen Blutsturz erlitt. Wenige Minuten später war er tot.“ Zeugen werden vernommen, zuerst der Kapitän. Nach der Eidesleistung fragt ihn der Direktor des Seeamtes, „ein Herr in Frack und schwarzer Binde“, der, flankiert von vier Beisitzern, allesamt Kapitänen, den Vorsitz der Verhandlung führt, ob er den Vorfall gesehen habe. Nein, gibt der Kapitän zu Protokoll, er sei auf der Brücke gewesen und erst nach unten gekommen, als man dem Mann bereits ein Tau um den Leib geschlungen und ihn an Deck gezogen habe. Wer seiner Meinung nach schuld an dem Unfall sei, wird er gefragt. Schuld an dem Vorfall treffe keinen, so der Kapitän. Der zu Tode Gekommene sei immer einer der arbeitswilligsten Matrosen gewesen: „Niemand hat ihm Befehl gegeben, er war eben ein eifriger Seemann. Solche Leute findet man heutzutage selten. Schade um den Mann!“ Und Kisch resümiert: „Die Beisitzer nicken. Schade um den Mann! Acht Monate Fahrt, Gefahren, Ostasien, endlich im Hafen. Da dreht sich der Anker und schlägt ihn tot. Solche Leute findet man heutzutage selten.“ Am Ende des ‚Falles‘ mischt sich noch der ‚Reichskommissar‘, „ein alter Vizeadmiral, auch in Frack und schwarzer Binde“, in die Verhandlung ein: „Sie sollten eben sofort mit einer Stake das Seil lösen lassen. Ich will Ihnen das nur sagen, damit sie nächstes Mal wissen, was sie zu tun haben.“ Nach einer Befragung des Schiffsarztes, der angibt, dass ein Schädelbasisbruch den Tod des unglücklichen Matrosen herbeigeführt habe, zieht sich „der Gerichtshof“ zur Beratung zurück, fünf Minuten später verkündet der Vorsitzende den Spruch des Seeamtes: „Der Matrose ist dadurch tödlich verunglückt, daß er mit dem Kopf zwischen Ankerflügel und Bordwand gequetscht wurde. Es trifft niemand ein Verschulden an dem Vorfall.“ Nächster Fall. Ein Matrose auf dem Heringslogger MARIE der Kieler Hochseefischerei A. G. geht nachts im Altonaer Fischereihafen außenbords und ertrinkt. Vertagt – weil der als Zeuge vorgeladene Wachtmeister nicht erschienen ist. Dann wird der Fall eines Matrosen verhandelt, der im Hafen von einem herabfallenden Kranhaken erschlagen wurde. Kisch packt schließlich seine Sachen zusammen und will gehen, da nähert sich ihm leutselig ein Zuschauer, der den berühmten Reporter erkannt hat: „Nichts Besonderes, was?“ – Oh, mich hat es schon interessiert“, antwortet Kisch. Doch der Zuschauer winkt ab, das sei heute nichts gewesen. Tod von Matrosen im Hafen. Das komme jeden Tag vor. „Sie hätten vorige Woche da sein sollen! Da war ein Schiffszusammenstoß mit zehn Millionen Mark Materialschaden – das war interessant! Es wurden achtzig Zeugen vernommen. Aber wegen eines Matrosen kann man doch nicht so viel hermachen.“ Erlebnisse eines ‚rasenden Reporter‘ in den Untiefen und Abgründen der Gesellschaft, die sich auch im Zuschauerraum einer Seeamts-Verhandlung auftun können.

Am 5. Dezember 1875 strandete der Transatlantikdampfer DEUTSCHLAND des Norddeutschen Lloyd in der Themsemündung, 57 Tote waren zu beklagen. Dies Unglück führte zur Verabschiedung des Reichsgesetzes zur Untersuchung von Seeunfällen von 1877 und der Einrichtung von Seeämtern in den Küstenländern, in Königsberg, Danzig, Stettin, Stralsund, Rostock, Lübeck, Flensburg, Tönning, Hamburg, Bremerhaven, Brake und Emden. Heute befinden sich Seeämter als Untersuchungsausschüsse der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Hamburg, Bremerhaven, Emden, Kiel und Rostock.

Die erste Seeamtsverhandlung in Deutschland aber fand am 16. März 1878 im Großherzoglichen Seeamt zu Brake statt. Nicht ohne Grund in einer Region, die zu den bedeutendsten Schifffahrts-‚Landschaften‘ Deutschlands zählt und ihre Blütezeit erlebte, als im 19. Jahrhundert zeitweise 175 Schiffe unter der blau-roten Flagge des Großherzogtums Oldenburg auf den Weltmeeren unterwegs waren.

So auch die Bark MARGARETHA aus Elsfleth, deren Strandung am 25. September 1880 vor der Mündung des Rio de la Plata Gegenstand dieser ersten Seeamtsverhandlung in Brake war. Doch das ist wieder eine andere Geschichte. Aufgeblättert wird sie ganz ausführlich, optisch wie akustisch, in der Abteilung ‚Seeamtsverhandlung‘ unseres Schiffahrtsmuseums. Egon Erwin Kisch, der ‚rasende Reporter‘, hätte sicher seine helle Freude daran gehabt.

Frank Ganseuer